Was ist Stalking?
Wird eine Person über längere Zeit von einer anderen extrem belästigt, spricht man von Stalking. Die unmittelbare psychische und physische Bedrohung erstreckt sich dabei über mehrere Monate oder gar Jahre. Dabei bedeutet das nicht nur, dass die Opfer verfolgt werden: Telefonterror, Beleidigungen, Verleumdung, Droh-Nachrichten im Briefkasten oder per Email, Liebesbriefe und die Kontaktaufnahmen über Dritte, wie z.B. Kollegen gehören zu den gängigsten Praktiken der Stalker.
Und was bitte soll jemand machen, der von einem Polizeibeamten gestalkt wird? Eine Freundin von mir ist mittlerweile weit über 40 und hat vor 12 Jahren fluchtartig ihr Elternhaus verlassen, nachdem ihr ERzeuger mit seiner Dienstwaffe auf sie los ist - ich hab es selbst durchs Fenster mit ansehen müssen!! Seither setz dieser "Polizist" eine Vermißtenanzeige nach der anderen ins interne Polizeinetz und jedesmal, wenn sie irgendwas mit der Polizei zu tun bekommt - und sei es nur eine allgemeine Personenüberprüfung - hat dieses Etwas ihren aktuellen Aufenthaltsort. Sie ist seit Jahren auf der Flucht und lebt nach wie vor in panischer Angst! Doch wem glauben denn die Herren in Grün? einer Frau, die mal wieder frisch zusammengeschlagen Anzeige erstatten will oder dem "Kollegen in Uniform".
Das muß man sich mal vorstellen: da geht der hin und latscht sogar in voller Bewaffnung zu Kranken- und Rentenversichere seiner Tochter um auf diesem Wege die neue Adresse rauszukriegen! Zum Glück hatte meine Freundin diese Stellen informiert - besonders der Krankenkasse lagen ja schon unzählige Verletzungsberichte vor. Die haben aus erkennbaren Gründen (sie wollten schließlich schon wieder einen Krankenhausaufenthalt bezahlen) natürlich keine Infos rausgegeben - im GEgensatz zu den Einwohnermeldebehörden! Da kannst Du tausendmal einen Sperrvermerk zu Deiner Anmeldung eintragen lassen, aufgrund dessen eigentlich niemand ohne gerichtsbeschluß die Adresse kriegen dürfte. Kaum taucht ein "ach so liebender Vater" in Polizei-Uniform auf - da gilt kein Datenschutz der Welt mehr irgendwas!!!
Nach ca. 50-70 Anrufen pro Tag -nachweisbar durch Anrufliste- Zettel am Hauseingang, beweisbar durch Nachbarn und Vorlage des Zettels, Verfolgung und Beobachtung ( wurde dann ausführlich mit entsprechenden Bemerkungen auf dem Anrufbeantworter kommentiert- Anrufe aufgezeichnet ), auch der Kinder, wurde der Antrag beim Familiengericht wegen nicht " ausreichenden " Beweisen abgelehnt. Selbstverständlich wurde die Stalkerin von der Behörde über die Ablehnung informiert und tobt sich seitdem immer noch mehr aus.































